Jahresabschluss

Alle Jahre wieder….
Einmal jährlich muss der Jahresabschluss aufgestellt werden, der ein wichtiges Dokument zur Vorlage bei den Banken dient sowie Grundlage für die jährlich zu ermittelnde Steuerlast bildet.

  • Erstellung des Jahresabschlusses in der gesetzlich vorgeschriebenen Form (Handels- und Steuerbilanz) einschl. Ergänzungs- und Sonderbilanzen
  • Elektronische Übermittlung der E-Bilanz an die Finanzverwaltung
  • Erstellung Ihrer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
  • Ausführliche Besprechung Ihrer Daten des Jahresabschlusses / Gewinnermittlung
  • Veröffentlichung der (Pflicht-) Daten im elektronischen Bundesanzeiger
  • Beratung hinsichtlich der Wahl der Gewinnermittlungsart (Bilanzierung oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung)
  • Plausibilitätsprüfungen und Unterstützung bei Kreditverhandlungen mit Ihrer Bank
  • Durchführung von Vergleichsberechnungen in Vorbereitung auf Steuerplanrechnungen